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   VG Bayreuth, 24.04.2009 - B 5 K 08.519   

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https://dejure.org/2009,73887
VG Bayreuth, 24.04.2009 - B 5 K 08.519 (https://dejure.org/2009,73887)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 24.04.2009 - B 5 K 08.519 (https://dejure.org/2009,73887)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 24. April 2009 - B 5 K 08.519 (https://dejure.org/2009,73887)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einbeziehung der Aufwendungen des Rentenversicherungsträgers für die Kranken- und Pflegeversicherung in die Ermittlung der vom Berechtigten aus dem erworbenen Anrecht bezogenen Leistungen nach im Rahmen des § 4 Abs. 2 VAHRG;Versorgungsänderungsgesetz 2001 und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.04.2009 - B 5 K 08.519
    Damit wurden die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1980 (1 BvL 17/77 und 1 BvR 807/78 in BVerfGE 53, 257 ff.) gezogen, wonach es von Verfassungs wegen geboten ist, dass der Gesetzgeber die Bestimmungen über die Übertragung und Begründung von Rentenanwartschaften in einer der gesetzlichen Rentenversicherungen durch Regelungen ergänzt, die es ermöglichen, bestimmten untragbar erscheinenden Härtesituationen zu begegnen und eine Abänderung vorzunehmen.
  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.04.2009 - B 5 K 08.519
    Zur Ausgestaltung des § 4 Abs. 2 VAHRG hat zudem das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 5. Juli 1989 (Az. 1 BvL 11/87; 1 BvR 1053/87; 1 BvR 556/88) ausgeführt, dass diese Regelung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 3/03 R

    Versorgungsausgleich - berücksichtigungsfähige Leistung nach § 4 Abs 2

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.04.2009 - B 5 K 08.519
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (bereits Urteil vom 14.02.1990, Az.: 1 RA 11/89; bestätigt u.a. durch Urteil vom 07.07.2005, Az.: B 4 RA 14/07; Urteil vom 25.02.2004, Az.: B 5 RJ 3/03 R) umfasst der im VAHRG verwendete Ausdruck der Leistungen alle Hauptleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, die in § 23 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch I (SGB I) aufgezählt sind, also alle Sozialleistungen, die der Rentenversicherungsträger dem Ausgleichsberechtigten aus dessen Rentenversicherungsverhältnis erbringt.
  • BSG, 14.02.1990 - 1 RA 11/89

    Versorgungsausgleich - Rentenanwartschaft - Übertragen - Ehegatte

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.04.2009 - B 5 K 08.519
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (bereits Urteil vom 14.02.1990, Az.: 1 RA 11/89; bestätigt u.a. durch Urteil vom 07.07.2005, Az.: B 4 RA 14/07; Urteil vom 25.02.2004, Az.: B 5 RJ 3/03 R) umfasst der im VAHRG verwendete Ausdruck der Leistungen alle Hauptleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, die in § 23 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch I (SGB I) aufgezählt sind, also alle Sozialleistungen, die der Rentenversicherungsträger dem Ausgleichsberechtigten aus dessen Rentenversicherungsverhältnis erbringt.
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